28.05.2013

Mega-sequestro: Italienische Justiz beschlagnahmt 8,1 Milliarden Euro bei Riva

Die Beschlagnahme krimineller Gelder und Vermögenswerte gewinnt im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität immer mehr an Bedeutung. Sie wirkt nachhaltig. Auch die Europäische Union beschäftigt sich bei ihren Arbeiten an einem gemeinsamen Europäischen Rechtsraum seit einiger Zeit mit diesem Thema. 

In der Praxis der Strafverfolgung nimmt Italien bei den Beschlagnahmen eine Spitzenposition ein. Den Staatsanwaltschaften steht unter anderem ein landesweites Verzeichnis verdächtiger Vermögenswerte zur Verfügung: konfisziert werden Konten, Liegenschaften, Fabriken, ja sogar Badestrände. Die Einrichtung der Beweislastumkehr ermöglicht den raschen staatlichen Zugriff auf Vermögenswerte, deren rechtmäßige Herkunft der Eigentümer nicht glaubhaft machen kann. 

Die Verfügung der Mailander Justiz vom letzten Wochenende war selbst für italienische Verhältnisse spektakulär: 8,1 Milliarden Euro der Stahlwerk-Dynastie Riva wurden beschlagnahmt.Gegen das bereits unter Hausarrest stehende Firmen- und Familienoberhaupt Emilio Riva laufen mittlerweile Verfahren wegen fahrlässiger Tötung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung.

24.05.2013

RECHTleicht.at

Franz-Joseph Huainigg, einer der aktivsten und innovativsten Parlamentarier des Landes und Behindertensprecher der ÖVP, hat vor wenigen Tagen eine neue website aus der Taufe gehoben: www.RECHTleicht.at erklärt Rechts- und Demokratiethemen in einfachen Worten und bietet zahlreiche Inhalte auch in Gebärdensprache an. Mit der äußerst gelungenen Internetseite wird eine große Informationslücke geschlossen.

http://imgl.krone.at/Bilder/2013/05/21/Neue_Internetseite_erklaert_Politik_in_verstaendlicher_Form-rechtleicht.at-Story-362384_630x356px_a97f132a430afa7113197383fafe746f__s_jpg.jpg

21.05.2013

Friedrich Zawrel erhält Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich


Unterrichtsministerin Claudia Schmied überreichte am 15.5.2013 das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich an Friedrich Zawrel. 

Gemeinsam mit Werner Vogt hat Zawrel den ehemaligen Spiegelgrund-Arzt Heinrich Gross enttarnt, der nach dem Krieg seine Karriere fortsetzte und zum meistbeschäftigten Gerichtspsychiater Österreichs wurde. Zawrel wurde Am Spiegelgrund von Gross gefoltert und viele Jahre nach dem Krieg von Gross in dessen Eigenschaft als Gerichtssachverständiger neuerlich zum Opfer gemacht. 

Erst im Jahr 2000 startete das Mordverfahren gegen Gross im Zusammenhang mit den NS-Verbrechen. Gross wurde  Verhandlungsunfähigkeit attestiert; er verstarb 2005. In der einstigen Pflegeanstalt Am Spegelgrund, dem Wiener Zentrum der NS-Tötungsmedizin, waren zwischen 1940 und 1945 rund 7.500 Menschen ermordet worden, darunter 800 Kinder und Jugendliche.

Die Lebensgeschichte Zawrels wurde in Theater und Film verarbeitet: So etwa 2005 in der Volkstheater-Uraufführung „Spiegelgrund“ von Christoph Klimke in der Regie von Johann Kresnik. Unter dem Titel „In der Psychiatrie ist es nicht so schön...“ montierte Stefan Geszti 2008 auf der Probebühne des Theaters in der Josefstadt „33 Short Cuts aus dem Leben des Friedrich Zawrel“ zu einem Monolog. Zuvor hatte sich bereits Elisabeth Scharang mit den beiden Filmen „Mein Mörder“ und „Meine liebe Republik“ der Biografie Zawrels genähert. 

Im Jahr 2012 zeigte das Schuberttheater in Wien Zawrels Geschichte als Puppenspiel „F. Zawrel - Erbbiologisch und sozial minderwertig“. Nikolaus Habjan ist damit die vielleicht berührendste Zeichnung Zawrels gelungen. Die Produktion, die den Nestroypreis 2012 als beste Off-Theater-Aufführung erhielt, ist noch zu sehen.

Die Ehrung durch Bundesministerin Claudia Schmied hat Matthias Cremer in seinem Fotoblog dokumentiert. Laudator Werner Vogt hat Zawrel einen Text in der PRESSE gewidmet.

Foto: doew (www.doew.at)


23.04.2013

Enquete “Diversity – Menschen mit Behinderungen in Rechtsberufen”, 3. Mai 2013, Wien

Die Vereinigungen mehrerer Rechtsberufe und die Universität Wien  veranstalten am 3. Mai 2013 um 10 Uhr in Wien (Universitätscampus im Alten AKH) eine halbtägige Enquete zum Thema “Diversity – Menschen mit Behinderungen in Rechtsberufen”.

Anlass ist der  5. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Konvention über die Rechte von  Menschen mit Behinderungen.

Alle Informationen finden sich hier.

Vorberichte in den Medien:

Salzburger Nachrichten

22.04.2013

"Die Justiz ist noch nicht über den Berg" - Interview für DIE PRESSE vom 22.4.2013




Oliver Scheiber, einer der wenigen Richter, die sich auch rechtspolitisch äußern, über seine Einschätzung des Bildes der Justiz in der Öffentlichkeit, über das, was sie gelernt hat und was sie noch vor sich hat. 


Die Presse: Der Oberste Gerichtshof hat vorige Woche die disziplinarrechtliche Bestrafung eines Richters bestätigt, der mit einem Journalisten über ein Verfahren in der Causa Kampusch gesprochen hatte. Drohen auch Ihnen disziplinarrechtliche Konsequenzen? Sie sprechen mit einem Journalisten.

Oliver Scheiber: Hoffentlich nicht! Sonst wäre das eines meiner kürzesten Gespräche mit einem Journalisten. Es ging darum, dass Richter mit Medien nicht über Verfahren sprechen sollen, die sie geleitet haben. Der Grundgedanke ist sehr wichtig und richtig, die Funktion des Mediensprechers eines Gerichts von der des Richters zu trennen, der das Verfahren führt.

Das setzt voraus, dass es einen geeigneten Mediensprecher gibt.
Ja. Wir sind als Justiz in den letzten Jahren extrem gefordert gewesen. Früher hat es das Thema „Öffentlichkeitsarbeit der Justiz“ gar nicht gegeben. Die Justiz hat nicht kommunizieren müssen, die Entscheidungen haben sich in Fachkreisen herumgesprochen. Der Gedanke hat sich erst vor etwa 15 Jahren durchgesetzt, aus dem Strafbereich kommend, aber jetzt ausgedehnt auf alle Bereiche. Personell ist das natürlich eine Herausforderung, weil diese Funktionen von Richtern und Staatsanwälten wahrgenommen werden müssen und wir keine externen Kräfte einkaufen können.

Die Aufmerksamkeit der Medien für die Justiz ist enorm gewachsen.
Ja, das spüren wir sehr stark. Die Richter sind stärkerer Beobachtung und Kritik ausgesetzt. Die Richterschaft gehört zu den Berufen wie Ärzte oder Universitätsprofessoren, die vom Sockel gestürzt worden sind und von der Öffentlichkeit gefordert werden, auf gleicher Augenhöhe zu kommunizieren. Ich halte das für richtig und zeitgemäß.

Wie wirkt die Justiz heute nach außen?
Im Moment herrscht eine positive Tendenz. Ich habe schon den Eindruck, dass wir eine Zeit lang Vertrauen verloren hatten, weil wir nicht entschieden genug die Wirtschaftskriminalität verfolgt haben. Es ist gar keine Frage, dass eine Vielzahl von Korruptionsverfahren, die eingestellt wurden, Unmut erzeugt hat. Inzwischen haben wir viel getan: eine starke Aufrüstung im Wirtschaftsbereich, verbesserte Medienarbeit, bessere Selbstdarstellung. Das wirkt. Ich würde sagen, die Justiz ist noch nicht über den Berg, aber wir haben Vertrauen zurückgewonnen. Es greift auch die Ressourcenaufstockung. Vor allem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), hat einen ganz entscheidenden Beitrag geleistet: sowohl von der inhaltlichen Kompetenz her als auch von der Medienarbeit.

Wie kann der Aufwind in einen Dauerzustand überführt werden?
Aus- und Fortbildung ist ein zentrales Thema für uns. Wir haben sehr viel gemacht, um im Wirtschaftsbereich fit zu werden. Die Masterprogramme für Richter und Staatsanwälte werden von sehr vielen Kollegen absolviert. Aber wir sollten das in anderen Bereichen auch machen. Zum Beispiel im Familienrecht: Da sollte man vergleichbare Module anbieten. Oder im Unterbringungsrecht, bei dem Richter mit psychisch Kranken zu tun haben. Es hilft nur, in allen Bereichen in die Aus- und Fortbildung zu investieren.

Wird das, was die Justiz macht, in der Öffentlichkeit verstanden?
Da ist viel Luft nach oben, besser zu werden. Es ist generell eine Schwierigkeit von Juristen: Das ist ein Beruf, der sich gern fachspezifisch ausdrückt. Schon an der Uni herrscht der schwer verständliche Fachsprachenton vor. Ich glaube, wir sind viel besser geworden, aber wir können noch immer viel besser werden.

Nämlich wie?
Die Kommunikation generell ist die Herausforderung für die Justiz: Im Verfahren, wie die Richter es leiten, wie sie mit den Anwälten und mit den Verfahrensbeteiligten sprechen, und auch in Situationen wie dieser hier, wie sie mit den Medien sprechen. Wir müssen uns verständlich ausdrücken.

Es gibt eine Qualitätssicherung in der Justiz in Form des Instanzenzugs. Gibt es für das, was Sie ansprechen, auch eine Qualitätssicherung? Kümmert sich jemand darum, wie Richter mit Angeklagten oder Streitparteien umgehen?
Der Instanzenzug funktioniert gut, geht recht schnell, findet Akzeptanz. Ein anderes Qualitätssicherungsinstrument, das wir schon Jahrzehnte haben, ist die Kontrolle der Verfahrensgeschwindigkeit. Es gibt monatliche Prüflisten über jeden Richter, anhand derer die vorgesetzten Dienststellen genau sehen: Wo steht ein Verfahren länger als einen Monat still, wo ist ein Urteil ausständig? Dadurch sind die Verfahren viel kürzer geworden, weil es einen Druck auf die Richter gibt. Das schnelle Verfahren ist schon ein wesentliches Element des guten Verfahrens. Alles andere ist natürlich schwer zu messen: ob der Richter freundlich ist, ob er jemanden unterbricht, ohne das zu erklären, ob er pünktlich im Verhandlungssaal auftaucht, ob er eine Sprache verwendet, die die Leute verstehen. Da muss die Qualitätssicherung einsetzen. Bereiche wie das Gesundheitswesen oder die Universitäten sind uns voraus, auch an Schulen gibt es Schülerbefragungen über die Lehrer. Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir das erfassen können: sei es durch Befragungen von Anwälten oder Parteien. Aus meiner Sicht ist es notwendig, damit zu beginnen.

Sie waren unter Maria Berger (SPÖ) im Ministerbüro tätig. Kann das Ministerium solche Maßnahmen in der weisungsfreien Justiz durchsetzen?
Die Kommunikation in der Justiz verbessern heißt: nach außen, aber auch nach innen. Wir sind ein gewachsener, sehr hierarchisch organisierter Betrieb und müssen erst lernen, dass auch intern mehr gesprochen wird. Je mehr man erklärt, desto größer ist die Akzeptanz. Als die Justizombudsstellen eingeführt worden sind, war das für die Justiz etwas völlig Neues: eine professionelle Beschwerdeeinrichtung, die noch dazu beworben wird, indem man sagt: „Wenn Sie unzufrieden sind, gehen Sie da hin.“ Das ist natürlich auf viel Widerstand gestoßen. Mittlerweile ist es durch die gute Arbeit dort auch intern sehr gut angenommen. Das geht schon, denke ich.

Die Richter haben sich damals dagegen gesträubt, einen Externen als Kontrollor einzusetzen. Man hat an emeritierte Anwälte oder an die Volksanwaltschaft gedacht. Jetzt sitzen in den Ombudsstellen aktive Richter.
Nach dem Selbstverständnis der Richterschaft ist diese Unabhängigkeit auch in den Kontrolleinrichtungen ein hoher Wert. Persönlich meine ich, dass externe Inputs immer guttun. Das Verhältnis zur Volksanwaltschaft hat sich in den letzten Jahren sehr entspannt. Man lässt sich von ihr sehr viel sagen, zum Beispiel im Sachwalterschaftsrecht, weil es da sehr viele Beschwerden gibt. Darüber denken wir viel nach. Dann gibt es Dinge wie den Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwälte, den ich sehr hilfreich finde: einfach eine Aufstellung, an der man sieht, welche Ärgernisse und Fehler aus Sicht der Anwälte bestehen. Natürlich haben wir die Tendenz zu sagen, wir schauen gern selbst darauf, dass der Betrieb gut läuft. Aber es kommen immer mehr, wie bei der WKStA, externe Experten. Ein nächster Schritt könnte sein, dass uns eine externe Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Im Moment holen wir uns die externe Expertise über die Fortbildung herein. Abgeschottet sind wir also nicht mehr.

Juristen in der Justiz müssen also viel mehr als nur juristisch ausgebildet sein.
Ja, das ist der entscheidende Punkt. Die Herausforderung für die Zukunft ist eine menschengerechte Justiz mit einer menschengerechten Kommunikation. Das scheint mir das Um und Auf zu sein. Es hilft die juristisch beste Entscheidung nichts, wenn alle Verfahrensbeteiligten unglücklich sind nach dem Prozess und jeder sagt: Das war eine unangenehme Erfahrung. Man muss dahin kommen, dass die Leute sagen – und das hört man ja auch jetzt schon oft: Ich habe den Prozess verloren, aber es war okay. Ich habe sagen können, was ich meine, und der Richter hat mir erklärt, er sieht das anders. Die Erwartungshaltung der Leute ist, angehört zu werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.04.2013)

07.04.2013

Allianz gegen die Gleichgültigkeit - Öffentlicher Aufruf, erschienen im FALTER Nr. 14/2013


Die Unterzeichner/innen geben, soweit sie auch Funktionen ausüben, ihre persönliche Meinung wieder.


Der Umgang mit den Schwächsten der Gesellschaft ist ein guter Maßstab für die Qualität und Reife eines Rechtssystems. Gerade deshalb machen die Vorwürfe, die zuletzt im „Falter“ erhoben wurden (in allen Fällen gilt die Unschuldsvermutung), betroffen. Justizwachebeamte der Haftanstalt Josefstadt sollen weiblichen Häftlingen sexuelle Dienstleistungen abgepresst haben; Beamte hätten Drogen und Handys ins Gefängnis geschmuggelt und seien dafür von einem Wiener Anwalt bezahlt worden.  Gemeinsam ist Verdachtsfällen im Strafvollzug über die Jahre, dass allzu oft weder effektiv strafrechtlich noch organisatorisch reagiert wurde. 

Somit wirft der jüngste Fall alte Fragen auf. Wie ist es um die Selbstreinigungskraft der Rechtsberufe und der Justiz bestellt? Warum schauen so viele in Rechtsanwaltschaft und Justiz weg, wenn sie schlampige und rechtswidrige Usancen im Strafvollzug mitbekommen? Wie kann es sein, dass die Beamtenschaft des Justizministeriums, die sich ausschließlich aus Staatsanwält/innen und Richter/innen zusammensetzt, nicht entschlossenere Schritte setzt? Warum gibt es so entmutigend oft unangenehme Konsequenzen für jene, die Missstände aufzeigen? Wo bleiben Respekt und  (auch karrieremäßige) Anerkennung für Beamt/innen, die Missstände aufzeigen? Wie ist es um die professionelle Abgrenzung zwischen Polizei, Justizwache, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwaltschaft und Gericht bestellt? Welche Rolle könnte eine Verhaberung zwischen Justizwache, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht spielen, die die Schwächsten zu Opfern macht? 

Anderer Schauplatz, und doch dasselbe Thema: Seit der Polizeiaktion „Operation spring“ im Jahr 1999 müsste der Umgang von Polizei und Justiz mit Menschen dunkler Hautfarbe ein Thema sein. Eine soziologische Studie hat auf die damalige Ungleichbehandlung, nämlich Schlechterstellung, von Menschen dunkler Hautfarbe vor den Strafgerichten hingewiesen. Spätere Fälle – die lasche strafrechtliche und späte dienstrechtliche Verfolgung jener Polizeibeamten, die den Schubhäftling Bakary J. folterten und zuletzt der Umgang mit jenem Täter, der eine Frau dunkler Hautfarbe auf U-Bahn-Gleise stieß – warfen die Frage eines institutionellen Rassismus neu auf. Immer wieder wird berichtet, dass Polizeibeamt/innen und auch Justizangehörige Menschen dunkler Hautfarbe  als „Bimbos“ bezeichnen. Vielen Anwält/innen, Richter/innen, Staatsanwält/innen sind solche Vorfälle bekannt. Dass diese Missstände nicht angezeigt und selbst nach Anzeigen nicht abgestellt werden, ist unerträglich. Es zeigt sich, dass die bloße Diskussion des Themas bei Fachveranstaltungen nicht ausreicht. Es braucht institutionelle Maßnahmen. Nicht zufällig empfiehlt die laufende UN-Menschenrechtsprüfung verstärkte Aktivitäten gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Österreich. Tatsächlich: Es ist höchste Zeit, Rassismus und Diskriminierung auch in Institutionen wie Polizei, Gerichten und Behörden professionell mit umfassenden Maßnahmen zu bekämpfen. Großbritannien etwa lebt dies mit seinem „Public sector equality duty“ vor – alle öffentlichen Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Strukturen und Abläufe (etwa Umgang mit Bürger/innen, Einstellung von Mitarbeiter/innen, Beförderungsverfahren etc) antidiskriminierend zu gestalten, laufend zu evaluieren und entsprechend anzupassen.

Die RichterInnenvereinigung hat sich vor einigen Jahren eine inhaltlich überzeugende Ethikerklärung gegeben. Darin heißt es u.a.: „Diskriminierende Haltungen und Äußerungen weisen wir bedingungslos zurück.“ Diese Erklärung bedarf ihrer Umsetzung und Bewährung im Justizalltag. Die große Mehrheit der Vertreter/innen der Rechtsberufe und Justiz leistet gute Arbeit und verhält sich korrekt. Diese große Mehrheit sollte darin unterstützt und ermutigt werden, sich offenkundiger Missstände anzunehmen und die Dinge beim Namen zu nennen.

RichterInnen, StaatsanwältInnen und RechtsanwältInnen verbindet eine wichtige Aufgabe: die Grundrechte zu sichern. Für diese Aufgabe braucht es nicht nur juristische Kompetenz, sondern auch Leidenschaft, Empathie und Courage. Bilden wir Richter/innen, Staatsanwält/innen,  Rechtsanwält/innen und Rechtswissenschaftler/innen eine Allianz gegen die Gleichgültigkeit. Wir rufen Ministerien, Parlament und die Vereinigungen der Rechtsberufe auf, Probleme des Strafvollzugs und die Frage des institutionellen Rassismus umgehend in Form einer öffentlichen Enquete zu  beraten und erste Maßnahmenpakete zu beschließen.

Barbara Helige, Richterin, Präsidentin der Österreichischen Liga für Menschenrechte
Thomas Höhne, Rechtsanwalt, Mitinitiator des Universitätslehrgangs für Informationsrecht an der  Universität Wien
Alfred J. Noll, Rechtsanwalt, Mitglied im Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Wien und Universitätsdozent
Manfred Nowak, Universitätsprofessor, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für die Folter
Oliver Scheiber, Richter, Mitgründer der Fachgruppe Grundrechte in der RichterInnenvereinigung
Richard Soyer, Rechtsanwalt und Universitätsprofessor
Hannes Tretter, Universitätsprofessor, Leiter des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte
Maria Windhager, Rechtsanwältin, führende Medienrechtsexpertin
Mia Wittmann-Tiwald, Richterin, Co-Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte in der RichterInnenvereinigung

02.03.2013

Land der Geber, Land der Nehmer

Text für die Tageszeitung DIE PRESSE (Printausgabe vom 2.3.2013)


Von politischer Korruption ist neuerdings hierzulande viel die Rede. Und was ist mit Ärzten, die von Pharmakonzernen „angefüttert“ werden? Wo bleibt eine effiziente Börsenkontrolle? Korruptionsbekämpfung in Österreich: eine Zwischenbilanz.


Korruption ist in aller Munde. Nicht wenige österreichische Medien haben das Jahr 2012 in ihren Rückschauen als „Jahr der Korruption“ bezeichnet. Tatsächlich startete 2012 nach jahrelangem Stillstand ein Reigen von Strafprozessen wegen politischer Korruption und Wirtschaftskorruption: Die Staatsanwälte erhoben Anklagen gegen den früheren Innenminister Ernst Strasser, gegen den stellvertretenden Kärntner Landeshauptmann Josef Martinz und gegen den politiknahen Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly. Gegen weitere prominente Verdächtige wird ermittelt. Die Fälle dokumentieren das Absinken Österreichs ins europäische Mittelfeld, was die Verbreitung von Korruption betrifft. So ist nach Expertenmeinung Korruption in Deutschland und der Schweiz weniger ausgeprägt. Doch wo steht Österreich bei Korruption und Korruptionsbekämpfung aktuell?
Rechtspolitisch interessieren bei einer solchen Bilanz drei Themenbereiche: die Rahmenbedingungen für Korruption in Politik und Verwaltung, die strafrechtlichen Bestimmungen und die Schlagfähigkeit des Justizsystems bei der Verfolgung von Korruption.

Erstens: Amtsgeheimnis versus Transparenz. Während in skandinavischen Staaten die gesamte staatliche Verwaltung weitgehend einem Transparenzgebot unterliegt, dominiert in Österreich das Amtsgeheimnis das staatliche Handeln. In Schweden etwa können Bürgerinnen und Bürger den Großteil der Akten der Verwaltung einsehen. Stechen einem beim Spazierengehen ungewöhnlich hohe Dachausbauten ins Auge, so kann man in die Bauakten Einsicht nehmen und die Namen der beteiligten Architekten und Beamten erheben. Wird eine neue Schottergrube bewilligt, so kann man die näheren Umstände und Auflagen den Behördenakten entnehmen.
In Österreich ist es mitunter schwierig, Einsicht selbst in jene Akten zu erhalten, die einen direkt betreffen. Akteneinsichtsbegehren sieht die Beamtenschaft überwiegend als Störung, das Auskunftspflichtgesetz konnte daran wenig ändern. Akten, in denen man selbst nicht Partei war, kann man gar nicht einsehen. Behördenhandeln wird so für Medien und Bürgerinnen und Bürger schwer kontrollierbar.
Bei den klassischen Bestechungsdelikten gibt es grundsätzlich zwei Gewinner, den Beamten und den Bestecher, die in einer von der Amtsverschwiegenheit geprägten Verwaltung wenig zu befürchten haben. Die Umstellung der staatlichen Verwaltung auf ein Transparenzsystem wäre die entscheidende präventive Maßnahme gegen Korruption im öffentlichen Sektor – zivilgesellschaftliche Initiativen wie jene von Josef Barth und Hubert Sickinger (www. transparenzgesetz.at) treffen daher den Punkt. Die Causae Buwog, Skylink, Birnbacher und Eurofighter hätten in einem transparenten System so nicht passieren können. So manche befremdlich begründete Einstellung eines Strafverfahrens wäre wohl nicht erfolgt, müssten Staatsanwaltschaften ihre Einstellungsentscheidungen im Internet veröffentlichen.

Zweitens: Strafbestimmungen gegen Korruption.
Klassische Bestechungshandlungen wie die positive Erledigung eines Ansuchens um eine gewerberechtliche Bewilligung gegen ein Geldkuvert stehen seit je unter Strafe. Andere klassische Korruptionshandlungen, vor allem das sogenannte Anfüttern, waren in Österreich lange straffrei. Beim Anfüttern versucht der Bestecher, durch regelmäßige Geschenke einegute Stimmung bei Behörden und Politik zu schaffen, um dann im Fall der Fälle mit Wohlwollen rechnen zu können. Man denke an Bauunternehmen, die Politikern Urlaubsreisen oder Festspielbesuche finanzieren, an Architekten, die Baureferenten zum Essen einladen et cetera.
Es bedurfte jahrelanger Kritik internationaler Gremien, bis Österreich 2008 unter der damaligen Justizministerin Maria Berger sein Korruptionsstrafrecht massiv verschärfte und erstmals das Anfüttern unter Strafe stellte. Bergers Nachfolgerin, Bandion-Ortner, schlug dem Parlament bereits im Folgejahr eine Neuregelung vor, die inhaltlich eine Verwässerung des Korruptionsstrafrechts bedeutete – ein verheerendes Signal. Die Lockerung gab dem Druck aus Kultur und Sport nach. Die Argumentation, strenge Korruptionsbestimmungen wären der Tod des Sponsoring, ist freilich falsch. Sponsoring hat per se mit Korruption nichts zu tun. Auch ist es keinem Unternehmen versagt, verdiente Mitarbeiter oder gute Kunden zu Festspielen und in Stadien einzuladen. Was nicht angeht, ist, dass der Telekommunikationskonzern den Telekomregulator einlädt oder der Baumeister den Leiter der Bauabteilung. Die Wirtschaft kennt diese Regeln aus dem Ausland – von ihr kam weit weniger Widerstand gegen strenge Korruptionsgesetze als aus Sport und Kultur.
Mit 1. Jänner 2013 ist nun die dritte Änderung des Korruptionsstrafrechts binnen weniger Jahre in Kraft getreten. Im Wesentlichen wurde die Lockerung zurückgenommen, das Anfüttern ist nun wieder strafbar. Und doch hat der Gesetzgeber neue Lücken aufgetan: So sind nun Geschenke für pflichtgemäße Amtsgeschäfte erlaubt, wenn sie gemeinnützigen Zwecken gewidmet sind. Das ermöglicht, wie der frühere Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Walter Geyer, kritisiert, Deals wie diesen: „Betriebsanlagengenehmigung gegen ein neues Feuerwehrauto für den Feuerwehrverein.“ Das neue Gesetz ist also in Summe ein Schritt nach vorne, zu einem Korruptionsstrafrecht ohne Schlupflöcher vermag sich der Gesetzgeber freilich noch nicht durchzuringen.

Drittens: Korruptionsverfolgung.Bis zur Mitte der 2000er-Jahre erfolgten in Österreich kaum strafrechtliche Verurteilungen wegen Korruption. Wenn, dann traf es kleine Beamte, die für mehr oder weniger lässliche Sünden oft harte Strafen erhielten. Bei bedeutenden Verdachtsfällen tat sich freilich wenig – was die Kritik internationaler Gremien wie OECD und Europarat provozierte. Es zeigte sich, dass die lokalen Staatsanwaltschaften nicht willens oder in der Lage waren, Korruption ernsthaft zu verfolgen. Die Wende brachte die – ebenfallsvon Ministerin Berger erdachte – zentrale österreichische Korruptionsstaatsanwaltschaft. Sienahm 2009 ihre Arbeit auf und wurde mittlerweile in „ZentraleStaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“ (WKStA) umbenannt. Die neue Spezialbehörde ist bundesweit tätig und entgeht somit der Verflechtung in lokale Netzwerke. Spezialisten für Bilanzierung, Finanzmarkt und Buchhaltung arbeiten im Team mit den Staatsanwälten.
Dazu kommt eine wesentliche Einschränkung des Weisungsrechts. Während alle anderen Staatsanwaltschaften in den sogenannten clamorosen Fällen (für die Öffentlichkeit interessante Fälle, etwa Verfahren gegen Politiker) jeden Ermittlungsschritt über diverse Stationen ins Justizministerium berichten müssen, sind diese Berichtspflichten für die neue Spezialstaatsanwaltschaft gelockert: Sie kann selbst gegen Politiker Ermittlungen aufnehmen, ohne darüber nach oben zu berichten. Die Berichtspflicht setzt erst ein, wenn das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben werden soll. Dies bedeutet ein wesentlich höheres Maß an Unabhängigkeit, als es alle anderen Staatsanwaltschaften in Österreich genießen, und gibt der neuen Behörde mehr Freiheit und Selbstbewusstsein. So brachte die neue Staatsanwaltschaft im Fall Birnbacher/Martinz die Anklage ein, während die lokale Staatsanwaltschaft das Verfahren in früheren Jahren bereits zweimal eingestellt hatte.
Die Aufbauarbeit durch den ersten Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Walter Geyer, der vor Kurzem in den Ruhestand wechselte, war stilprägend und hat neue Maßstäbe für die öffentliche Anklage in Österreich gesetzt: Glastüren in den Büros, die transparentes Handeln der Justiz symbolisieren; Videoaufzeichnung aller Einvernahmen, was die Beschuldigtenrechte absichert und Unkorrektheiten bei Einvernahmen weitgehend ausschließt. Die WKStA hat mittlerweile in mehreren prominenten Verfahren Anklage erhoben – der öffentliche Respekt dafür stärkt das Selbstbewusstsein der gesamten öffentlichen Anklage in Österreich.
Neben Personalaufstockungen war für die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften auch die Anfang 2011 in Kraft getretene große Kronzeugenregelung ein wichtiger Schritt: Ex-Telekom-Austria-Vizefinanzvorstand Gernot Schieszler brachte als erster Kronzeuge das Telekom-Strafverfahren ins Rollen.
Ein zur Korruptionsverfolgung ganzwichtiges Element fehlt freilich noch: Aufdeckungsarbeit wird vielfach erst durch sogenannte Whistleblower-Regelungen möglich. Informanten müssen die Möglichkeit haben, anonym mit Behörden zu kommunizieren und Wissen weiterzugeben. Große Konzerne setzen vielfach auf internetbasierte Whistleblower-Systeme, um firmeninterne Unregelmäßigkeiten aufzudecken. So wie die USA will künftig auch die EU Geldprämien für Informationen zu Wirtschaftsdelikten anbieten. In Österreich soll 2013 der Pilotversuch einer Whistleblower-Regelung bei der WKStA starten.
Von großer praktischer Bedeutung wäre auch die Untersuchung und Beschlagnahme bedenklichen Vermögens. Die Abschöpfung des Vermögens schwächt kriminelle Vereinigungen und Systeme nachhaltig. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind in Österreich noch nicht mit Leben erfüllt. In Italien etwa werden laufend Millionen-Euro-Beträge von den Staatsanwaltschaften sichergestellt, wenn ihre legale Herkunft nicht belegt ist. In Slowenien sind führende Politiker zuletzt darüber gestolpert, dass sie die Herkunft ihrer Luxuswohnungen und -fahrzeuge nicht erklären konnten.

Wo steht Österreich also bei der Korruptionsbekämpfung? Frühere Jahre, die verschlafen wurden, lassen sich nicht aufholen. Viele Delikte sind verjährt, so mancher Verdacht ist großzügig mit einer Verfahrenseinstellung bedacht worden. Im Moment ist das Glas wohl zur Hälfte gefüllt, sodass sich – zumindest was die Korruptionsbekämpfung in Österreich betrifft – sowohl Optimisten als auch Pessimisten in ihrer Haltung bestätigt fühlen können. Der gute Start der WKStA lässt für die Zukunft hoffen. Den nächsten wesentlichen Fortschritt könnte die Einführung eines an erfolgreichen ausländischen Beispielen ausgerichteten Whistleblower-Systems bringen. Mittelfristig sollte ein Transparenzgesetz das generelle Amtsgeheimnis abschaffen, die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften gegenüber dem Justizministerium sollte aufgegeben werden.
Neben den jüngsten Ermittlungserfolgen und Anklagen gibt es freilich weiterhinblinde Flecken: So liegt in Österreich die gesamte Bilanz- und Börsenkontrolle im Argen. Gesetzesverstöße bleiben ohne ernsthafte Sanktion und ermöglichen die Anlegertäuschung. Die vor wenigen Wochen beschlossene neue sogenannte Bilanzpolizei wird daran wenig ändern: Entdeckte Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften werden nicht zwingend veröffentlicht. Gerade das wäre aber der Sinn der Ermittlungen: Der Schutzzweck des Gesetzes wird durch die bloße Veröffentlichungsmöglichkeit völlig unterlaufen. In Deutschland etwa werden alle Verstöße veröffentlicht; Transparenz ist eben auch hier ein Schlüsselelement.
Ein anderer Bereich, in dem die Korruption unbehelligt blüht, ist der Sektor Medizin/Pharmazie. Die Ärzteschaft lebt hierzulande geradezu in einer Bedienungsanleitung für Korruption. Ein staatlich sanktioniertes Korruptionsszenario ist zum einen in der durch die Krankenzusatzversicherungen mitverursachten Zweiklassenmedizin mit intransparenten Operationswartelisten und übermäßigen Nebentätigkeiten der Primarärzte in Privatspitälern zu sehen. An öffentlichen Spitälern angestellte Ärzte sind nichtselten an Privatkliniken beteiligt, die Nutzung öffentlicher Gesundheitsdienste für Privatpatienten ist die Folge.
Das andere milliardenschwere Problemfeld liegt in der Finanzierung von Medizinzeitschriften, medizinischenKongressen, ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen und sogenannten Qualitätszirkeln durch Pharmaunternehmen. Derlei Veranstaltungen finden bevorzugt an attraktiven Reisezielen statt. Reise- und Aufenthaltskosten zahlen jene Pharmaproduzenten, die ihre Produkte an die versammelte Ärzteschaft verkaufen wollen – Anfütterung im klassischen Sinn, noch dazu durch gesetzliche Ausnahmeregelungen im Medizinrecht zulässig. So überträgt das Ärztegesetz der Ärztekammer die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen; § 3 der Verordnung der Ärztekammer über ärztliche Fortbildung aus dem Jahr 2010 ermöglicht Kooperationen von ärztlichen Fortbildungsanbietern mit an der Fortbildung interessierten Organisationen, Einrichtungen und Dritten (Sponsoren), welche einen Beitrag zur Entwicklung der medizinisch-wissenschaftlichen Fortbildung leisten. Im Kommentar zur Verordnung heißt es, der Sponsor, also in der Regel die Pharmafirma, könne das Fortbildungsthema bestimmen.
Gleichzeitig verlangt die Verordnung jedoch, Inhalte ärztlicher Fortbildung unabhängig von wirtschaftlichen Interessen Dritter zu halten und die Zusammenarbeit zwischen Sponsor und ärztlichem Fortbildungsanbieter so zu gestalten,dass das Patientenwohl und die Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit nicht gefährdet oder beeinflusst werden – die Quadratur des Kreises. Anschaulich wird die Problematik durch die Zahl der Pharmavertreter: 4000 Pharmareferenten sorgen sich um 8000 niedergelassene österreichische Ärzte. In der Schweiz und in Deutschland wird dieses enorme Korruptionsfeld – der Schaden durch Korruption im Gesundheitswesen wird in Deutschland mit jährlich 18 Milliarden Euro (zehn Prozent aller Gesundheitsausgaben) geschätzt – immerhin bereits diskutiert. In Österreichwird das Thema bisher totgeschwiegen. Transparency International spricht von einer „Kuvert- und Zweiklassenmedizin“ in Österreich.
Der Kampf gegen die Korruption ist also angelaufen – er wird Justiz und Gesellschaft noch länger beschäftigen. Und er benötigt Unterstützung in vielen Bereichen: Die Aufklärung über korrupte Systeme und über Möglichkeiten zur Gegenwehr für den Einzelnen muss etwa in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen ansetzen, um ein neues gesellschaftliches Bewusstsein zu schaffen. Das Rad muss dazu nicht neu erfunden werden – zu allen Fragen finden sich Best-Practice-Modelle im Ausland. Was es braucht, sind politischer Wille und zivilgesellschaftliche Anstrengung.

Eine Langfassung dieses Beitrags erscheint in der Zeitschrift „PolitiX“
(politikwissenschaft.univie.ac.at/institut/
institutszeitschrift-politix/aktuelles-heft/).
("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.03.2013)

30.01.2013

Ceija Stojka (1933 - 2013)

Prof. Ceija Stojka ist am 28.01.2013 im Alter von 79 Jahren gestorben. Sie wurde 1933 als Kind fahrender Lowara in einem steirischen Dorfgasthof geboren. Als Kind wurde sie mit ihrer Familie von den Nationalsozialisten verschleppt. Sie überlebte die Konzentrationslager Auschwitz, Bergen-Belsen und Ravensbrück. In den 1980er Jahren war sie die erste Romni, die ihre Erlebnisse aus der NS-Zeit aufschrieb und veröffentlichte. Sie leistete damit einen wertvollen Beitrag zur Aufarbeitung des bis dahin größtenteils verschwiegenen Völkermordes an den österreichischen Roma und Sinti. Die Erlebnisse dieser Zeit verarbeitete die autodidaktische Malerin auch in ihren Bildern. Bis kurz vor ihrem Tod engagierte sich Ceija Stojka für die Aufarbeitung des Völkermordes und gegen die Diskriminierung der Roma heute. In hunderten Workshops führte sie Gespräche mit SchülerInnen und erzählte ihnen von ihren Erlebnissen während der NS-Zeit, aber auch vom Leben und der Kultur der Lowara vor und nach dem Krieg. Für ihre künstlerische und politische Arbeit wurde sie vielfach ausgezeichnet, 2009 wurde ihr der Berufstitel Professorin verliehen.

Text und Foto: Romano-Centro Wien


25.01.2013

Filipa Cardoso im Cinema Paradiso

Giuseppe Tornatore hat mit seinem Cinema Paradiso im Jahr 1988 einen einprägsamen Film gedreht. Das Meisterwerk an Nostalgie und Melancholie gewann einen Oscar, Hauptdarsteller Philippe Noiret den Europäischen Filmpreis. 
 
Die Benennung eines Kinos nach diesem Film ist ein mutig-freches Unterfangen. Den Betreibern des St. Pöltner Cinema Paradiso ist dieser Versuch gelungen. Das 2002 eröffnete Programmkino erhielt bereits 2006 als bestes Kino Europas den Europa Cinemas Award. Das Cinema Paradiso wurde dabei unter 479 Kinos aus 264 Städten und 29 europäischen Ländern ausgewählt. 

Als magischer Ort präsentierte sich das Cinema Paradiso zuletzt vorgestern Mittwoch: mit einem Konzert der erstaunlichen Fado-Sängerin Filipa Cardoso. Das Unternehmen von Kinogeschäftsführer Alexander Syllaba und Agenturchef Dietmar Haslinger, Filipa Cardoso zu einem Fado-Abend nach St. Pölten zu holen, ist gleichermaßen gewagt wie verdienstvoll: gehört Cardoso doch zu den Stars der Szene Lissabons und ist bereits in der New Yorker Carnegie Hall aufgetreten. Stimme und Bühnenpräsenz der Künstlerin, die den Fado ungewohnt lebenslustig und kraftvoll präsentiert, sowie drei kongeniale Musiker an Gitarren und Bass begeisterten das Publikum.  

Quelle: http://carinaisabella.wordpress.com/

Gläserner Staat statt gläsernem Bürger: Initiative für ein Transparenzgesetz

Der ehemalige profil-Journalist Josef Barth und der Anti-Korruptionsexperte Hubert Sickinger haben eine Initiative für ein österreichisches Transparenzgesetz gestartet. Tatsächlich ist das starke Gewicht des Amtsgeheimnisses in der österreichischen Verwaltung überholt und schadenbringend. Moderne Verwaltungen brauchen den Paradigmenwechsel: Transparenz sollte so bald wie möglich das Amtsgeheimnis ersetzen. Viele Staaten leben es vor. In der aktuellen politischen Situation besonders wichtig: Transparenz bedeutet effektive Vorbeugung gegen Korruption. Zu der neuen Initiative gibt es eine Seite im Netz: http://www.transparenzgesetz.at/ .

26.11.2012

Korruption und Sühne - Text für DIE ZEIT Nr 48/2012

 
Vor dem Prozess gegen Ex-Minister Ernst Strasser zeigt die Justiz frischen Elan bei Delikten im Umfeld der Politik. Der Richter Oliver Scheiber verlangt allerdings viel mehr Transparenz bei den Ermittlungen.
Einer der ehemals mächtigsten Minister der Regierung von Wolfgang Schüssel steht ab nächster Woche in Wien vor Gericht. Dem ehemaligen Innenminister und späteren Europaabgeordneten Ernst Strasser wird Bestechlichkeit vorgeworfen, nachdem er im März des vergangenen Jahres zwei britischen Undercoverreportern in die Falle gegangen war: Laut Anklage soll er vor einer versteckten Kamera seine Bereitschaft erklärt haben, gegen Honorar im Sinne mysteriöser Auftraggeber Gesetze zu beeinflussen. Der Prozess ist der vorläufige Höhepunkt im Kampf der Justiz gegen Korruption, der anscheinend Fahrt gewonnen hat. Demnächst schon wird sich auch der politiknahe Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly im Zusammenhang mit Tätigkeiten im globalen Waffengeschäft vor Gericht verantworten müssen.

Zwei Monate nach den noch nicht rechtskräftigen Urteilen gegen den ehemaligen Kärntner ÖVP-Obmann Josef Martinz und den Steuerberater Dietrich Birnbacher, denen ein Millionenhonorar für ein fragwürdiges Gutachten zum Verhängnis wurde, glauben nun einige Medien, bei der Verfolgung von Delikten, in die Politiker verwickelt sind, sei eine Trendwende eingetreten. Selbst wenn der Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft Walter Geyer angesichts der Fülle an Fällen einschränkt, dass »auch das, was wir jetzt sehen, nur die Spitze des Eisbergs« sei.

20.11.2012

Heinz Düx und Wilhelm Rösing am Bezirksgericht Meidling

Am 23.10.2012 fand am Bezirksgericht Meidling die österreichische Erstaufführung des Dokumentarfilms "Der Einzelkämpfer - Richter Heinz Düx" von Wilhelm Rösing statt. Rund 70 BesucherInnen, unter Ihnen Volksanwältin Terezija Stoisits und der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, waren zur Veranstaltung gekommen. Im Anschluss an den Film diskutierten Heinz Düx und Wilhelm Rösing  unter der Moderation von Christa Zöchling (profil) mit dem Publikum.

Am nächsten Morgen sahen rund 250 Wiener SchülerInnen den Film an der Volkshochschule Meidling. Heinz Düx und Wilhelm Rösing standen wieder für alle Fragen zur Verfügung. Ina Zwerger (ORF) moderierte. Der ORF berichtete in der Fernsehsendung Wien heute.

Dank gilt Christine Kainz für die fotografische Begleitung:

Eröffnung: Terezija Stoisits

Oliver Scheiber, Nicolette Wallmann




Terezija Stoisits, Heinz Düx, Wilhelm Rösing
  
Oliver Scheiber, Heinz Düx, Christa Zöchling,
Wilhelm Rösing, Nicolette Wallmann





17.11.2012

Im Dezember am Max Reinhardt Seminar: Josua Rösing inszeniert Die Brüder Karamasow

Josua Rösing hat letztes Jahr mit großem Erfolg Kafkas Verwandlung dramatisiert und am Bezirksgericht Meidling inszeniert. Im Dezember zeigt das Max Reinhardt Seminar Die Brüder Karamasow in der Regie von Josua Rösing:

Die Brüder Karamasow
nach Fjodor Michailowitsch Dostojewskij


Premiere 15. Dezember, 19.30 Uhr
weitere Vorstellungen 17. bis 19. Dezember, jew. 19.30 Uhr
Benefizvorstellung 20. Dezember 2012, 19:30 Uhr


Neue Studiobühne im Max Reinhardt Seminar

Regie                     Josua Rösing

Bühne                   Mira König

Kostüme               Mirjam Staengl

Dramaturgie         Friederike Römer

Es spielen:
Katharina Breier, Katharina Haudum, Valerie Pachner, Bastian Parpan, Sebastian Schmeck, Martin Schwanda, Lukas Wurm

Der Vater Karamasow hat sich um seine Söhne nie geschert, sie sind bei
unterschiedlichen Pflegeeltern aufgewachsen. Jetzt kehren sie zum Vater
zurück, der mit der Mitgift seiner verstorbenen Frau Unsummen gescheffelt
hat. Der Ältere, Dmitrij, ist pleite und fordert seinen Erbteil. Er und der
Vater buhlen zudem beide um die zauberhafte Gruschenka. Dabei ist Dmitrij
bereits mit Katja verlobt, in die sich Iwan, der zweite Sohn, verliebt. Im
Haus des Vaters lebt noch der Lakai Smerdjakow, dessen Mutter, eine
Stadtstreicherin, bei der Geburt gestorben ist. Und eine Nachbarin und
Weltbürgerin fragt sich: Wer kann von sich sagen, dass er glücklich ist?
Irgendwann wird der Vater ermordet.

Wie soll man leben?

Im Anschluss an die Vorstellung am 20. Dezember wird eine Podiumsdiskussion
mit dem Regisseur und den Schauspielern stattfinden.


Reservierung für die Vorstellungen am 17., 18. und 19. Dezember unter :
mrs@mdw.ac.at, siehe auch: maxreinhardtseminar.at
Verkauf & Reservierung für die Benefizvorstellung am 20. Dezember unter:
Karamasow.Wien@yahoo.de, oder : +43 650 29 30 183 (täglich 9 bis 11 Uhr)
(See attached file: Einladung.pdf)



08.11.2012

Manfred Maiwald, Einführung in das italienische Strafrecht und Strafprozessrecht - Rezension für das Journal für Strafrecht, Nr. 4/2012





Im zusammenwachsenden europäischen Rechtsraum gewinnen die Rechtsvergleichung und die Beschäftigung mit fremden Rechtssystemen zunehmend an Bedeutung. Manfred Maiwald ist emeritierter ordentlicher Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsvergleichung in Göttingen und hat bereits früher zum italienischen Recht publiziert. Nun bietet er eine Einführung in das italienische Strafrecht und Strafprozessrecht, die für die wissenschaftliche Befassung und die Strafrechtspraxis gleichermaßen geeignet ist. Teil 1 der Monografie behandelt das materielle Strafrecht, mit Schwerpunkt auf dem allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Nach einem kurzen Abriss der Geschichte des italienischen Strafrechts werden die Grundprinzipien des italienischen Strafgesetzbuches, des Codice Rocco, sowie die Lehren zu Tatbeständen, Handlung, Erfolg, Kausalität, Zurechnung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Rechtfertigungsgründen und Versuch übersichtlich dargestellt. Dabei werden die verschiedenen wissenschaftlichen Theorien und Ansätze beschrieben, dies in einer sprachlich einfachen, stets leicht lesbaren Form – ein besonderer Vorzug der Publikation.


02.11.2012

Der neue Süden: Vendola und Crocetta

Lange hatte die Mafia Sizilien fest im Griff, lange gehörten Homosexualität und Kommunismus zu den großen Tabus im Süden Italiens. Die Wahl des 61-jährigen Rosario Crocetta zum neuen Regionalpräsidenten Siziliens diese Woche stellt all das auf den Kopf. Der 61-jährige ist einer der pronounciertesten Anti-Mafia-Kämpfer Italiens. Ein Attentat auf ihn durch einen litauischen Auftragskiller wurde in letzter Minute vereitelt. Crocetta gehörte früher den Kommunisten an, nun kandidierte er für den Partito Democratico. Der bisherige Abgeordnete zum Europäischen Parlament lebt offen schwul, agierte bereits als Bürgermeister der sizilianischen Mafiahochburg Gela aktionistisch und kompromisslos. Diese Linie scheint er als Regionalpräsident weiterzuverfolgen: Lucia Borsellino, Tochter des von der Mafia ermordeten Richters Paolo, soll in seinem Auftrag das teure Gesundheitssystem Siziliens von der Unterwanderung durch die Mafia befreien. 
 
Mit der Wahl Crocettas folgt Sizilien dem Beispiel Apuliens. Dort regiert bereits seit einigen Jahren der charismatische linke Denker Nichi Vendola, dessen Einfluss auf Republiksebene laufend zunimmt (kein Politiker in Österreich hat eine solche website!). Die Wahl Crocettas ist nicht nur ein Zeichen des Zornes der Bürger, sie ist auch Ausdruck der Kraft Süditaliens. Alte Strukturen brechen zusammen, die Mafia hat ihre frühere Akzeptanz in weiten Kreisen endgültig verloren. Den Anhängern des alten Sizilien bleibt ein einziger Trost: der Katholik Crocetta gilt als Marienverehrer.

Rosario Crocetta, Foto: © La Presse


 

28.10.2012

Was wir von Italien lernen können



Text für den falter, Ausgabe 43/2012

Was wir von Italien lernen können

Harte Strafen reichen nicht: Korruptionsbekämpfung muss dort ansetzen, wo es wirklich weh tut

Gastkommentar: Oliver Scheiber

Italien, Land der Mafia und Korruption – noch immer gilt hierzulande diese Assoziation. Dabei reichen zehn Finger gerade aus, um heimische Verdachtsfälle von Korruption und Wirtschaftskriminalität aufzuzählen: Eurofighter, Hypo, Constantia, BUWOG, Skylink, Kommunalkredit, MEL, Telekom, AKH, Terminal Tower. Das ist bloß eine Auswahl anhängiger Strafverfahren und dennoch, da sind sich die meisten Experten einig, nur die Spitze eines Eisbergs.

Österreichs Justiz wurde bei der Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität von der Politik lange im Regen stehen gelassen. Die Mahnungen internationaler Gremien schlug sie in den Wind, nötige Ressourcen fehlten. Seit einiger Zeit jedoch gewinnt die Strafjustiz wieder Boden unter den Füßen: durch Ermittlungserfolge und erste Anklagen. Von einer Trendwende schreiben die Medien. Dennoch ist die Öffentlichkeit zu Recht irritiert von vielen Verdächtigen, die vor einigen Jahren noch ohne erwähnenswertes Vermögen waren und nun die Ermittlungen der Justiz von Luxusvillen, Penthäusern, Yachten und Sportwägen aus beobachten.

25.10.2012

Heinz Düx im Interview

Heinz Düx befindet sich derzeit zu einem Besuch in Wien. Er trat Dienstag und Mittwoch dieser Woche bei zwei Veranstaltungen am Bezirksgericht Meidling und an der Volkshochschule Meidling auf und stieß auf großes Medieninteresse. ORF, Falter und Standard sprachn mit Heinz Düx. Der Standard bringt ein ausführliches, von Petra Stuiber und Peter Mayr geführtes Interview mit  Heinz Düx in seiner Ausgabe zum Nationalfeiertag.

Foto: http://www.fritz-bauer-institut.de

16.10.2012

Filmpräsentation: Der Einzelkämpfer – Zwei Veranstaltungen mit dem Untersuchungsrichter des Auschwitzprozesses Heinz Düx und dem Filmemacher Wilhelm Rösing


Die Direktorin der Volkshochschule Meidling Mag.a Nicolette Wallmann
und der Vorsteher des Bezirksgerichts Meidling Dr. Oliver Scheiber laden ein:

Der Auschwitzprozess:
Untersuchungsrichter Heinz Düx zu Gast in Wien

Filmpräsentation und Diskussion



Dienstag, 23. Oktober 2012, 18.30 Uhr
am Bezirksgericht Meidling

(1120 Wien, Schönbrunner Strasse 222-228, Stiege 3, 5. Obergeschoß - U4 Meidling Hauptstrasse, Ausgang Ruckergasse)



Mittwoch, 24. Oktober 2012, 9.00 Uhr
Volkshochschule Meidling-Campus Längenfeldgasse
(1120 Wien, Längenfeldgasse 13-15)



1963 begann in Deutschland der erste Prozess zu den Verbrechen, die im Vernichtungslager Auschwitz begangen worden waren. Zum Zustandekommen dieses Prozesses hat der Untersuchungsrichter Heinz Düx wesentlich beigetragen, indem er im Ermittlungsverfahren durch genaue Vernehmungen die Struktur des Konzentrationslagers und den verbrecherischen Charakter der NS-Herrschaft offen gelegt hatte. In späteren Jahren setzte sich Heinz Düx als vorsitzender Richter eines Zivilgerichts für die Wiedergutmachungs- und Entschädigungs­ansprüche von Verfolgten des NS-Regimes ein.
In der mehrheitlich in den Nationalsozialismus verstrickten Richterschaft war und blieb Heinz Düx freilich ein Außenseiter. Der Dokumentarfilmer Wilhelm Rösing hat in seinem neuesten Werk die außergewöhnliche Richterpersönlichkeit Heinz Düx in ihren Facetten dargestellt.

Zur Präsentation des Films kommen Wilhelm Rösing und Heinz Düx nach Wien und stehen im Anschluss an die Filmaufführung für die Publikumsdiskussion zur Verfügung.


1.) Dienstag, 23. Oktober 2012, 18.30 Uhr
am Bezirksgericht Meidling

Filmpräsentation: Der Einzelkämpfer – Richter Heinz Düx
 (Ein Film von Wilhelm Rösing; 2011, 79 min.)

Eröffnung: Mag.a Terezija Stoisits, Volksanwältin

Podiumsdiskussion:

Heinz Düx, Untersuchungsrichter im deutschen Auschwitzprozess
Wilhelm Rösing, Regisseur, Dokumentarfilmer

Moderation: Christa Zöchling, profil

Anmeldung erforderlich: vorstand.meidling@justiz.gv.at od. tel 01-8158020232


2.) Mittwoch, 24. Oktober 2012, 9.00 Uhr
Volkshochschule Meidling-Campus Längenfeldgasse


Filmpräsentation: Der Einzelkämpfer – Richter Heinz Düx
 (Ein Film von Wilhelm Rösing; 2011, 79 min.)

Podiumsdiskussion:
Heinz Düx, Untersuchungsrichter im deutschen Auschwitzprozess
Wilhelm Rösing, Regisseur, Dokumentarfilmer

Moderation: Ina Zwerger (ORF)


Veranstalter: Die Wiener Volkshochschulen GmbH und der Vorsteher des Bezirksgerichts Meidling.
Wir danken der Bezirksvertretung Meidling für die Unterstützung.
 

12.10.2012

Friedensnobelpreis für die Europäische Union

Bald 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gerät bei den Menschen in Vergessenheit, was am Anfang der Europäischen Idee stand: die Aussöhnung zwischen Frankreich und Deutschland, die Sicherung eines dauerhaften Friedens. Umfragen zeigen, dass etwa in Österreich nur mehr wenige Menschen den Friedensgedanken mit der Europäischen Union verbinden. Und doch ist die gelungene Friedenssicherung, der Abbau der Grenzen zwischen Ländern und in den Köpfen, die Schaffung einer gemeinsamen Identität die historische Leistung der Union, ihrer Gründerväter und ihrer Entwickler. 

Die heutige Verleihung des Friedensnobelpreises an die Europäische Union ist daher ein wichtiges Signal zum richtigen Zeitpunkt. Die Kritiker Europas und der Preisverleihung vergessen, dass die Alternative zur Union die Rückkehr zum Nationalismus und zu Spannungen und Kriegen wäre. Man denke nur an die Balkanstaaten: ihre einzige (Friedens)Perspektive ist der Eintritt in das gemeinsame Europa.

Die Union ist aber nicht nur Friedens-, sondern auch Demokratie- und Zivilisationsprojekt. Ja, die Demokratisierung der Organe der Union muss weitergehen. Bereits jetzt ist das Europäische Parlament jedoch beispielgebend was das Selbstbewusstsein und die Unabhängigkeit seiner Abgeordneten und die Qualität seines Rechtsdienstes betrifft. Die Union geht den Mitgliedstaaten bei der Einbindung der Zivilgesellschaft in die politische Diskussion voran. Die Legislativprozesse der Union erfolgen unter breiter Einbindung beteiligter Interessensgruppen und der Wissenschaft. Die eben beschlossene neue Opferschutzrichtlinie ist da nur ein Beispiel unter vielen Hunderten. Österreich kann durchaus zufrieden sein: mit Franz Fischler, Johannes Voggenhuber, Otmar Karas und Hannes Swoboda hat es in den letzten zwei Jahrzehnten gleich mehrere Personen nach Brüssel entsandt, deren Stimme dort Gewicht hat. 


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08.10.2012

Catania

Die Bekanntheit Catanias, der zweitgrößten Stadt Siziliens, bleibt hinter der Schönheit der Stadt zurück. Die prunkvollen Plätze und Paläste der Stadt in Verbindung mit der Offenheit und Anmut der Einwohner machen Catania zu einer der angenehmsten Städte Europas. Die Piazza del Duomo ist schlicht überwältigend, die Piazza Mazzini, die Piazza Bellini und die Via Etnea hinterlassen ebenfalls Eindruck. Über das ganze Stadtgebiet verteilt findet man elegante Cafés und Bars mit einer Auswahl exquisiter Getränke und Süßspeisen. Die Lebendigkeit der Stadt vermittelt trotz der Randlage in Europa Weltoffenheit. Am schönsten wohnt der Gast im Herzen der Stadt, direkt am Domplatz im Hotel Centrale Europa etwa, oder am Teatro Bellini in einer der geschmackvoll ausgebauten Wohnungen von Peppino Art & B. Wer ein unverfälschtes Italien erleben möchte, wird im Ristorante Il Borgo di Federico im Schatten des behutsam restaurierten Castello Ursino sein Glück finden und sich für die Ausflüge in die nicht minder wundersame Umgebung der Stadt stärken - auf den Ätna etwa oder zum Lido dei Ciclopi






04.10.2012

Franz Vranitzky 75

Franz Vranitzky, österreichischer Bundeskanzler von 1986 bis 1997, feiert heute seinen 75. Geburtstag. Vranitzky löste 1986 die Koalition mit der FPÖ, als Jörg Haider zum freiheitlichen Parteichef gewählt wurde. In den folgenden Jahren führte er das Land gemeinsam mit seinem Vizekanzler Erhard Busek in die Europäische Union. Als erster (!) österreichischer Regierungschef reiste er 1993 nach Israel und brach dort mit der Opferthese Österreichs. Der sensible Umgang mit der Vergangenheit Österreichs, die kompromisslose Abgrenzung zur extremen Rechten und die Europäisierung des Landes sind Vranitzkys bleibende Verdienste. Vranitzky war der bisher letzte Staatsmann im Bundeskanzleramt; 1995 erhielt er den Internationalen Karlspreis, die höchste politische Auszeichnung Mitteleuropas.  

Am 10. Juni 1993 sprach Franz Vranitzky vor der Hebräischen Universität von Jerusalem unter anderem die folgenden Worte:

... Es gab jene, die mutig genug waren, dem Wahnsinn aktiv Widerstand zu leisten oder versuchten, den Opfern zu helfen und dabei ihr eigenes Leben riskierten. Aber viel mehr gliederten sich in die Nazi-Maschinerie ein, einige stiegen in ihr auf und gehörten zu den brutalsten und scheußlichsten Übeltätern.
Wir müssen mit dieser Seite unserer Geschichte leben, mit unserem Anteil an der Verantwortung für das Leid, das nicht von Österreich – der Staat existierte nicht mehr –, sondern von einigen seiner Bürger anderen Menschen und der Menschheit zugefügt wurde. Wir haben immer empfunden und empfinden noch immer, dass der Begriff "Kollektivschuld" auf Österreich nicht anzuwenden ist. Aber wir anerkennen kollektive Verantwortung, Verantwortung für jeden von uns, sich zu erinnern und Gerechtigkeit zu suchen.
Wir teilen die moralische Verantwortung, weil viele Österreicher den Anschluss begrüßten, das Naziregime unterstützten und bei seinem Funktionieren halfen. Wir dürfen jene nicht vergessen, die unaussprechliche Schicksale erlitten, wir dürfen jene nicht vergessen, die dieses Leiden verursachten, und wir dürfen jene nicht vergessen, die Widerstand leisteten.
Wir bekennen uns zu allem, was in unserer Geschichte geschehen ist und zu den guten und schlechten Taten aller Österreicher. So wie wir für unsere guten Taten Kredit fordern, müssen wir für unsere schlechten um Verzeihung bitten –  um die Verzeihung jener, die überlebt haben, und um die Verzeihung der Nachfahren der Opfer. ...

Foto: Manfred Werner
http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tsui

Cooperativa Prospettiva: Communità mit Kino

Als Communità werden in Italien Wohngemeinschaften für Jugendliche bezeichnet, die im wesentlichen zwei Funktionen erfüllen: zum einen nehmen sie Jugendliche auf, die auf Grund verschiedenster Umstände ihre Familien verlassen haben oder vom Gericht aus ihrem Familienverband gelöst wurden (etwa bei familiärer Gewalt oder nach sexuellem Missbrauch). Zum anderen bilden die Communità im Jugendstrafverfahren eine Alternative zur Haft. Anstatt über einen Jugendlichen die Untersuchungs- oder Strafhaft zu verhängen, kann das Jugendgericht mit Zustimmung der Jugendlichen die Einweisung in eine Communità anordnen.

Die Cooperativa Prospettiva ist ein Beispiel einer solchen Communità. Die Cooperative liegt am Stadtrand von Catania, im eingemeindeten Viertel von San Giovanni Galermo; dort, wo Catania sich an den Ätna anlehnt und die schöne Straße auf den Vulkan ihren Anfang nimmt. Seit 30 Jahren finden Jugendliche in der Cooperativa Rückhalt und Begleitung. Derzeit wohnen hier 12 Jugendliche. Viele haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen versuchen, den Jugendlichen eine Brücke in die Zukunft zu bauen. Schon vor Jahren hat die Einrichtung ihre Infrastruktur - Werkstätten, Sportplatz, Kinderraum, Open-Air-Kino - für die Bevölkerung des umliegenden Wohngebiets geöffnet; das erklärt die hohe Akzeptanz der Einrichtung in der Umgebung.



01.10.2012

Lido dei Ciclopi: neue Antimafia-Strategien im Schatten des Ätna

Die Liste der ermordeten italienischen Richter und Staatsanwälte ist lang. 20 Jahre ist es her, dass der Richter und Staatsanwalt Giovanni Falcone von der Mafia getötet wurde. Seine Ermordung bedeutete einen Wendepunkt: die Mafia verlor endgültig jeden Rückhalt in der Bevölkerung. Das organisierte Verbrechen existiert weiter - Catania ist eine seiner Hochburgen.

Im Justizpalast von Catania hängen viele Bilder von Giovanni Falcone. Für die im Justizpalast untergebrachte  Staatsanwaltschaft von Catania arbeiten rund 45 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Giovanni Salvi leitet die sechstgrößte Staatsanwaltschaft Italiens. Die Direzione Distrettuale Antimafia ist Teil der Staatsanwaltschaft, 11 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte widmen sich ausschließlich dem Kampf gegen das Organisierte Verbrechen. Alle stehen sie unter Personenschutz, 24 Stunden am Tag. Immer arbeiten sie im Team von drei oder vier Personen, um das Wissen zu teilen und Anschläge für die Mafia weniger attraktiv zu machen.

Wie auch im restlichen Italien hat in der Staatsanwlatschaft Catania vor Jahren ein Umdenken eingesetzt. Nach wie vor versucht man die Paten und ihre Handlanger vor Gericht und hinter Gitter zu bringen. Monat für Monat finden in besonders gesicherten Verhandlungssälen in einem Spezialbau - genannt Aula Bunker - an der Peripherie Catanias, rund 5 km vom Justizpalast entfernt, solche Prozesse statt. Doch die Cosa Nostra ersetzt die in Haft gewanderten Mitglieder umgehend, sie wird durch Verhaftungen kaum einmal nachhaltig geschwächt. Italiens Justiz setzt daher beim Abschöpfen kriminellen Vermögens an. Monat für Monat beschlagnahmt allein die Justiz in Catania Konten, Autos, Häuser, Firmen, Unternehmen, vom Restaurant bis zum Badestrand. Das Gesetz erleichtert das: sobald die Staatsanwaltschaft den Verdacht hegt, dass Vermögen aus krimineller Aktivität stammt, tritt eine Beweislastumkehr ein: der Eigentümer muss belegen, dass das Vermögen aus legalen Quellen herrührt. Kann er das nicht, spricht das Gericht die Beschlagnahme aus. Und die Italienische Republik ist bestrebt, dieses sichergestellte Vermögen gemeinnützig zu verwenden; eine eigene Agentur des Justizministeriums ist mit der Verwaltung und Verwertung des beschlagnahmten Vermögens befasst. Ein Beispiel dafür bildet der Lido dei Ciclopi in Acitrezza, eine der schönsten und renommiertesten Badeanlagen Siziliens. Vor und 15 Jahren aus dem Vermögen der Cosa Nostra heraus beschlagnahmt, wird die Badeanlage seither von einem vom Staat eingesetzten Pächter geleitet. Dieser Pächter hat die Tradition der langen Öffnungszeiten beibehalten - bis Ende Oktober hält die mit Pflanzen aus Afrika gestaltete Badeanlage offen. Vor einigen Jahren wurde zudem eine Kulturveranstaltung ins Leben gerufen: eine rein weiblich besetzte Jury vergibt jedes Jahr einen Preis, den Premio Ninfa Galatea an eine Künstlerin. Dort, wo der antiken Sage nach Odysseus eines seiner Abenteuer bestand, bildet der Lido ein Symbol der Erfolge der Justiz im Kampf gegen die Mafia. Die Gesellschaft holt sich das ihr geraubte Vermögen zurück.



Aula Bunker mit vergitterten Räumen für die Angeklagten

Lido dei Ciclopi

Lido dei Ciclopi


Bar am Lido dei Ciclopi